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Expertenlisten für Förderprogramme des Bundes

2. März 2012

Expertenlisten für Förderprogramme des Bundes 

Im August 2011 hatte die Deutsche Energieagentur DENA eine neue Liste angekündigt, in der Experten für ausgewählte Förderprogramme des Bundes geführt werden sollten. Die bislang durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle geführte so genannte „BAFA-Vor-Ort-Berater-Liste“ sollte aufgegeben werden und – so die ursprüngliche Absicht – bis zum 15.12.2011 in die neue Expertenliste der DENA überführt werden. Die neue sollte ursprünglich sowohl für das Förderprogramm BAFA -Energieberatung Vor-Ort als auch für die KfW-Förderprogramme Effizienzhaus 40 und 55 verbindlich eingeführt werden. Diese Ankündigung wurde von der DENA mehrfach verschoben und geändert, nicht zuletzt, weil sich die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer gegenüber den Fördergeldgebern klar gegen eine Listenführung durch die DENA ausgesprochen hatten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun entschieden, dass das BAFA weiterhin nach den bisherigen Verfahren für die Vor-Ort-Beratung vorgehen wird. 

Eine Registrierung bei der DENA wird im Zusammenhang mit dem Förderprogramm  „Energieberatung Vor-Ort“ demnach nicht verpflichtend vorgeschrieben sein. Das BAFA beabsichtigt aber, Energieberater darauf hinzuweisen, dass sie sich freiwillig in eine Liste der DENA eintragen lassen können. Diese freiwillige Listung erfolgt unter der Homepage www.energie-effizienz-experten.de

Was bedeutet das konkret?

Jeder, der das in den Förderrichtlinien für die Vor-Ort-Beratung festgelegte Anforderungsprofil des BAFA nachweist, kann eine Beratung durchführen. Das BAFA wird wie bisher diese Anforderungen prüfen, eine Beraternummer vergeben und ein Verzeichnis der zugelassenen Berater führen. Allerdings wird dieses Verzeichnis nicht mehr öffentlich sein, sondern nur noch intern geführt werden.

Als Alternative zu diesem Verzeichnis bietet die Bayerische Architektenkammer ihren Mitgliedern – soweit die Eintragungskriterien nach den Vorgaben der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie nachgewiesen werden – schon lange die Möglichkeit, sich in der Rubrik Berufsverzeichnisse unter www.byak.de in das Energieberaterverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer eintragen zu lassen. Über diesen Weg können interessierte Bauherren und Gebäudeeigentümer die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer, die Energieberatungen anbieten, problemlos suchen und finden.

Weitere Listen in Vorbereitung  

Auch das Bundesbauministerium (BMVBS) möchte für bestimmte Förderangebote der KfW Expertenlisten einführen. Im Zusammenhang mit den KfW-Programmen bestätigen Sachverständige regelmäßig die Übereinstimmung der Planung und Ausführung mit den jeweiligen Förderkonditionen. Für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 sollen diese Sachverständigen nun in einer gesonderten Expertenliste zu finden sein.

Da für die Fördersegmente Effizienzhaus 40 und 55 nach wie vor die Eintragung in die Architektenliste die qualifizierende Basis für die Leistungen als Sachverständiger darstellt und bis auf weiteres keine Verpflichtung besteht in einer Liste der DENA geführt zu sein, ist aus Sicht der Bayerischen Architektenkammer bis zur endgültigen Klärung der Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit gegeben, sich bereits jetzt in die kostenpflichtige Liste der DENA einzutragen.

Auch die Abwicklung des neuen KfW-Programms „Effizienzhaus Denkmal“, das zum 1. April 2012 starten wird, soll Sachverständigen vorbehalten sein, die in einer gesonderten Liste geführt werden.

Ganz grundsätzlich sollte betont werden, dass eine gesonderte Listenführung im Bereich der Denkmalsanierung nur für die Projekte relevant sein wird, für deren besondere energetische Qualität eine Förderung in Anspruch genommen werden soll. Derzeit stimmen die Kammern Einzelheiten der Listenführung mit den Fördergeldgebern ab. Sobald sich weitere Entwicklungen ergeben, wird hierüber berichtet.

Thomas Lenzen