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Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP

7. Mai 2013

Gemeinsame Resolution und Stellungnahme

Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat am 28.11.2012 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) beschlossen.

Auf dieser Grundlage ist ein erneutes Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie den Verbänden eingeleitet worden. Dabei konnten Stellungnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu den Änderungen des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP-E) abgegeben werden.

Auf Initiative der drei bayerischen Raumakademien hat sich der BDA Bayern gemeinsam mit weiteren Verbänden sowohl im September 2012 an der Verfassung einer gemeinsamen Resolution zum ersten Entwurf, als auch an oben genannter Stellungnahme inhaltlich beteiligt. Um dieser aktuellen, gemeinsamen Stellungnahme mehr Gewicht zu verleihen und nach außen die Geschlossenheit der raumplanenden Professionen bei der kritischen Bewertung LEP-E zu zeigen, hat sich die Bayerische Architektenkammer dieser Stellungnahme angeschlossen. In der Resolution wurde an den Bayerischen Landtag und die Staatsregierung appelliert, ihre Verantwortung für eine nachhaltige räumliche Entwicklung Bayerns wahrzunehmen. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass bewährte und auch in Zukunft notwendige Planungsinstrumente demontiert oder geschwächt werden.

In der gemeinsamen Stellungnahme an Staatsminister Zeil vom 13.01.2013 im Rahmen der zweiten Verbändeanhörung wurde festgehalten, dass wesentliche Kritikpunkte zu Verfahren und Inhalte der LEP-Gesamtfortschreibung im Entwurf vom 28.11.2012 überwiegend keine Berücksichtigung gefunden hätten. Der LEP-E sei nicht grundlegend verbessert, sondern beispielsweise in Bezug auf das wesentliche Ziel „Vermeidung von Zersiedelung“ (Anbindungsgebot) verschlechtert worden.

Aufgrund unseres Selbstverständnisses hat der BDA hierbei insbesondere Wert darauf gelegt, dass die Pflege und qualitätvolle Weiterentwicklung der Baukultur und Kulturlandschaft in Bayern einen der bedeutenden Pfeiler in einem neuen LEP sein müssen, weil hierdurch im Wesentlichen das „räumliche Gesicht“ Bayerns (Zitat LEP-E, S. 4) positiv geprägt und im Alltag für die Menschen innerhalb, aber auch außerhalb des Landes erlebbar wird. In diesem Zusammenhang werden von einem LEP ebenso Vorstellungen eingefordert, wie das immer stärker werdende Wachstum der zersiedelten, suburbanen Agglomerationen nicht nur bewältigt, sonder wie bereits vorhandene Strukturen städtebaulich qualifiziert werden können.

Die Unterzeichner sehen mit dem vorliegenden LEP-E nach wie vor das raumordnerische Ziel einer koordinierenden und abwägenden, somit letztlich auf Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten Landesentwicklung nicht erreicht.

Unterzeichner:

ALR     Bayerische Akademie Ländlicher Raum
ARL     Akademie für Raumforschung und Landesplanung, LAG Bayern
DASL   Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, LG Bayern
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege
BDA     Bund Deutscher Architekten, LV Bayern
BDLA   Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Bayern
SRL     Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, RG Bayern
VBI     Verband der Beratenden Ingenieure, LV Bayern
ByAK   Bayerische Architektenkammer (Stellungnahme vom 13.01.2013)

Seitens des Landtages ist in dieser Angelegenheit ein Hearing am 21. März 2013 im Wirtschaftsausschuss geplant.

Der Genaue Wortlaut der Resolution und der Stellungnahme stehen unten zum download bereit:

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