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Bavaria, quo vadis…Heimat ohne Gesicht

22. Juni 2013

Stellungnahme des BDA Bund Deutscher Architekten in Bayern anlässlich des erneuten Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP-E) bis zum 31. Juli 2013

Hinsichtlich einer langfristig positiven Entwicklung der Bayerischen Kulturlandschaft betont der BDA Bund Deutscher Architekten nochmals folgende Kritikpunkte gegenüber der derzeitigen Fassung des Entwurfs zum Landesentwicklungprogramm LEP-E. Diese Kritik fasst aus Sicht des BDA die wesentlichen Punkte zusammen, die der BDA im Verbund mit befreundeten Verbänden, Akademien und der Bayerischen Architektenkammer im Zuge des LEP-Verfahrens immer wieder vorgebracht hat. Bedauerlicherweise verhallte diese fachlich und fundiert begründete Kritik bei den Verantwortlichen, ohne einen wirklichen Einfluss auf das neue LEP-E genommen zu haben.

Konzeptlosigkeit beim Thema Flächenverbrauch und Zersiedelung
Dem LEP-E mangelt es an Leitlinien und Konzepten sowohl zur Vermeidung des immer höheren Flächenverbrauchs und der ungezügelten Zersiedelung als auch zur qualitativen Entwicklung bereits zersiedelter, suburbaner Agglomerationen. Im neuen LEP verwendete Formulierungen wie … sollte „möglichst“ … bei Themen wie „Flächensparen“, „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, „Anbindungsgebot“ und „Vermeidung von Zersiedelung“ öffnen Tür und Tor für eine Boden fressende, monofunktionale Siedlungsstruktur und eine verödete Landschaft, die weit davon entfernt sind, zu qualitätvollen Lebensräumen zu werden.

Sorgfältige Funktionsüberlagerung und -mischung, behutsame Nachverdichtung und Nachnutzung alter Strukturen als Möglichkeiten eines sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden und als Potential für Lebensqualität werden nur am Rande bzw. gar nicht angesprochen.

Es bestehen beim Ziel einer ökologisch und sozial nachhaltigen Siedlungsstruktur zu viele Ausnahmeregelungen, z.B. in Fremdenverkehrsregionen. Der Zusammenhang zwischen der aktuellen Flutproblematik und einer ungezügelten Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Infrastruktur liegt auf der Hand. Die Forderung nach einer Renaturierung mehr Raum für unsere Flüsse muss sich im neuen LEP niederschlagen.

Mangelnde Vorstellung über das „räumliche Gesicht“ Bayerns
Der LEP-E lässt eine Vorstellung über das „räumliche Gesicht“ Bayerns für die einzigartige Identität unseres Landes vermissen, insbesondere in Bezug auf dessen baukulturelle und kulturlandschaftliche Weiterentwicklung.

Welches „Gesicht“ und welche räumliche Struktur entstanden in den letzten 40 Jahren tatsächlich, welche werden von unserer Gesellschaft gewünscht und welche bekommen wir, wenn es so weiter geht?

Freie Landschaft und kompakte Dörfer und Städte? Stadtlandschafts-Strukturen? Suburbane Strukturen, die weder Stadt noch Land sind? Gemischte, urbane Strukturen und vielfältige Landschaften? Bandstädte entlang der Verkehrsachsen? Monofunktionalisierte, zonierte Landschaften und Siedlungen?

Es bleibt unausgesprochen, welche Raum ordnenden, landschaftsräumlichen und städtebaulichen Konzepte der LEP verfolgt, obgleich die Formulierung dieser Konzepte für eine notwendige breite öffentliche Diskussion und darauf basierender Leitplanken für die zukünftige Entwicklung unabdingbar ist.

Am Zentrale-Orte-System wird nur „herumgedoktort“
Am grundsätzlich sicher sinnvollen Zentrale-Orte-System, das allerdings „in die Jahre gekommen ist“, wird nur „herumgedoktort“. Das Zentrale-Orte-System muss auf wissenschaftlicher Basis reformiert werden und in Bezug zur gelebten Realität der Menschen und tatsächlich vorhandener Gesellschafts- und Siedlungsstrukturen weiterentwickelt werden.

Im neuen LEP wird  bereits jetzt eine Aktualisierung im kommenden Jahr 2014 gefordert. Dies ist ein deutlicher Hinweis, dass die Festlegungen zum derzeitigen Zeitpunkt übereilt und falsch sind.

Schwächung des Einzelhandels in den Ortskernen
Bestehende Unterzentren, Kleinzentren und Siedlungsschwerpunkte werden als Grundzentrum gleichgestellt. Damit ergeben sich ca. 900 Zentrale Orte, das sind fast die Hälfte aller bayerischen Gemeinden. Dies hat erhebliche Bedeutung für Standorte von Einzelhandelsgroßprojekten, die dann in jeder zweiten Gemeinde zulässig sind. Beispielsweise sollen generell Nahversorger bis 1200 qm Verkaufsfläche in allen Gemeinden zulässig sein. Damit sind negative Auswirkungen auf den (noch!) bestehenden Einzelhandel in den Ortskernen zu erwarten.

Zu kurz gesprungen bei der „Energiewende“
Die mit einer zukünftigen Energieversorgung eng verknüpfte „Energiewende“ gehört zu den großen, gegenwärtigen Herausforderungen. Deswegen ist ihre Umsetzung nicht nur eine technische, wirtschaftliche oder ökologische Angelegenheit, sondern auch auf landschaftsräumlicher Ebene eine kulturell-gestalterische Aufgabe, die vom neuen LEP nicht wahrgenommen wird.

Wo bleibt die Eingliederung in die europäischen Nachbarräume?
Dem LEP-E fehlt bis auf wenige punktuelle Hinweise eine Eingliederung in den europäischen Anrainerraum und damit ein Bekenntnis zur Integration bereits existierender Sichtweisen (Donaubinnenraum, europäische Alpenregion etc.).