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Alpenplan – Gesellschaftsvertrag vor partikularen Interessen!

29. März 2017

Die unterzeichnenden Akademien, Kammern und Verbände der planungsbezogenen Disziplinen sowie der im bayerischen Alpenraum tätigen Umweltverbände lehnen geschlossen und mit großem Nachdruck die geplante LEP-Teilfortschreibung zur Änderung des Alpenplans ab. Das Bündnis ist sich einig, dass mit dem LEP-Fortschreibungsentwurf nicht nur eine negative räumliche Entwicklung im bayerischen Alpenraum verbunden ist, sondern dass damit auch eine Fehlentwicklung Gesamtbayerns eingeleitet wird, da hier besonders offensichtlich ein auf Landesebene geschlossener Gesellschaftsvertrag zur Landschaftsentwicklung der Alpen lokalen partikularen und ökonomischen Interessen untergeordnet wird.
Das am Riedberger Horn praktizierte Vorgehen, landesplanerische Normen durch kommunale Bürgerentscheide in Frage stellen zu lassen, ist eine nicht akzeptable Aufgabe landes- und regionalplanerischer Verantwortung und damit ein fatales Signal für die gesamträumliche Entwicklung Bayerns. Die aktuell, parallel laufenden LEP-Fortschreibungen machen einmal mehr deutlich, welche zentrale Aufgabe auch unserem Berufsstand in der Landesentwicklung zukommt. Diese heißt es wahrzunehmen und sich im konstruktiven Dialog mit der Politik für ein neues, starkes LEP einzusetzen.

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