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Novelle Architektenvertragsrecht

29. März 2017

Der Bundesrat berät am Freitag, 31. März 2017 über das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelbehaftung und wird dies aller Voraussicht nach beschließen. Die gesetzlichen Neuregelungen gelten dann für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden.
Das Gesetz bringt für Architekten eine Reihe von Vorteilen mit sich, allerdings beinhaltet es auch nachteilige Regelungen. Eine Einschätzung durch BDA-Vertrauensanwalt Dr. Matthias Götte, Würzburg finden Sie im Downloadbereich; diese gibt einen kurzen Überblick über die Gesetzeslage.

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