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Klage eingereicht

13. Juli 2017

Die Europäische Kommission hat nun als letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.
Der genaue Inhalt der Klageschrift ist nicht bekannt, jedoch sieht die Kommission durch die Mindestsatzregelungen der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von ausländischen Architekten und Ingenieuren in Deutschland sowie den freien Wettbewerb gefährdet.

Damit dokumentiert die Kommission zum wiederholten Male ihre Unkenntnis und Unverständnis der Besonderheit der Freien Berufe in Deutschland und der Architekten im Besonderen. Die Klage ist als Angriff auf unseren Berufstand zu verstehen, auch wenn nicht die HOAI als Gesamtes betroffen sein wird. Jedoch würde die Abschaffung des verbindlichen Preisrechtes (Wegfall der Mindest- und Höchstsätze) bei einem positiven Bescheid des EuGH die mittelständisch geprägten Strukturen unseres Berufstandes und damit elementare Werte unserer Gesellschaft zerstören.

Die Berufsverbände unterstützen zum Erhalt der HOAI auch weiterhin tatkräftig die Bundesregierung in diesem Verfahren. Aber mit der Klage haben wir nun den Bereich der Politik verlassen und betreten den der Rechtsprechung, d.h. der EuGH hat jetzt das letzte Wort. Mit dessen Entscheidung ist in spätestens 18 Monaten zu rechnen.

Rainer Post,
Vorstandsmitglied Landesverband Bayern,
Referat für Honorar- und Baurecht
Stand: 10. Juli 2017